Mehrweg oder Einweg: Unterschiede und Regeln bei Getränken | Verbraucherzentrale.de

2023-03-23 15:28:16 By : Ms. Lisa Zhang

Das Wichtigste in Kürze:

Mineralwasser und Erfrischungsgetränke werden zunehmend in Ein­weg-Kunststoff-Fla­schen verkauft. Der Anteil an Mehrweg-Flaschen bei Mineralwasser hat sich in den vergangen 20 Jahren mehr als halbiert, von ehemals 93 Prozent (1991) auf knapp 43 Prozent (2020).

Ob Glasflasche, Getränkekarton, Aludose oder Plastikbehälter – mit oder ohne Pfand: Nach wie vor herrscht Verwirrung total. Wir zeigen, woran die verschiedenen Verpackungen zu erkennen sind, informieren über Ihre Kundenrechte bei der Rückgabe und geben Antworten auf Fragen zum Einweg-Pfand.

Mehrweg-Flaschen erkennen Sie ent­weder an den folgenden Zeichen

und/oder an den Aufschriften: Leihfla­sche, Pfandflasche, Mehrweg, Mehr­weg-Flasche. Mehrweg-Flaschen gibt es aus Glas und dem Kunststoff PET (Polyethylenterephthalat). Leider gibt es immer noch keine gesetzlich vorgeschriebene eindeutige Kennzeichnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen, die Verbraucher/innen die Erkennung leichter macht.

Für Mehrweg-Flaschen muss man im­mer Pfand bezahlen – egal, welches Getränk darin abgefüllt ist. Wenn man die leere Flasche wieder im Ge­schäft abgibt, be­kommt man das Pfandgeld zurück. Die leeren Flaschen werden zu­rück zum Ab­füller gebracht. Dort wer­den die Flaschen gespült und können dann wieder mit ei­nem Getränk befüllt wer­den.

Das Pfand für Mehrweg-Flaschen – egal ob aus Glas oder PET – beträgt meist 15 Cent. Bei Bier-Mehrweg-Fla­schen nur 8 Cent. Für Spezialflaschen – zum Bei­spiel Bügel­flaschen – kann auch mehr Pfand genommen werden.

Das Verpackungsgesetz regelt, für welche Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand zu erheben ist und wie die Rück­nahme zu erfolgen hat. Wenn Sie Probleme bei der Erstattung von Einwegpfand haben, nutzen Sie bitte diesen Musterbrief. Für Mehr­weg-Ge­tränkeverpackungen gelten diese Vor­schrif­ten nicht. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise.

Die Pfandhöhe und die Erstattung für Mehrweg-Flaschen sind zivil­rechtliche Vereinbarungen. Grundsätzlich besagt ein solcher Vertrag, dass ein Händler, bei dem ein Pfand z.B. für eine Flasche hinterlegt wurde, bei der Rück­gabe dieser Flasche das Pfand erstatten muss. In Zweifelsfällen können Sie den Kassenbon als Beweismittel nutzen, wenn der Händler das Pfand nicht herausgeben will.

Es entspricht jedoch lang­jähriger Praxis der meisten Geschäfte, das Pfand auch für Flaschen der von ihnen angebotenen Marken und Formen zu erstat­ten, wenn sie nicht dort gekauft wur­den.

Eine Pflicht, das Pfand zu erstatten, be­steht jedoch nicht, wenn Mehrweg-Flaschen zu­rückgegeben werden, die das Geschäft gar nicht im Angebot hat.

Wird die Rück­nahme über ein Bonsys­tem organisiert, so müssen nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW die Bons über den Ausstellungs­tag hinaus gültig sein.

Sollte Ihnen eine Flasche zer­bre­chen, ist dies für den Händler kein Grund, die An­nahme eines Kastens mit der Erklärung zu ver­weigern, er nehme nur kom­plette Käs­ten zurück. Der Abzug des Pfandes für die zerbrochene Fla­sche ist gerechtfertigt, mehr jedoch nicht. Verkauft ein Händler nur Einzelflaschen z.B. am Kiosk, braucht er auch nur solche zurückzunehmen.

Viele Verbraucher:innen verbinden Getränkekästen mit Mehrweg. Allerdings gibt es seit einigen Jahren ein spezielles System, das Einweg-Flaschen in Mehrwegkästen vertreibt. Prüfen Sie deshalb beim Kauf von Kästen z.B. bei Mineral­wasser, welche Kennzeichen auf den Flaschen sind oder fragen Sie nach der Pfandhöhe für die Flaschen. Nur so können Sie sicher sein, ob Sie Einweg- oder Mehrweg-Flaschen kau­fen.

Einweg-Flaschen in Mehrweg-Kästen tragen oft das Symbol PET-Cycle. Das Zeichen steht für Einweg und Recycling der Flaschen, nicht für Mehrweg und Wiederbefüllung.

Mehrweg-Glasflaschen werden rund 50-mal wieder befüllt und können somit bis zu sieben Jahre im Umlauf sein. Die Mehrweg-Kunst­stoff-Flaschen schaffen mindestens 15 Umläufe. Auch wenn die Einweg-Verpackungen zurückgegeben und recycelt werden, bleibt es dabei: Für jedes Getränk muss eine neue Einweg-Verpackung produziert werden, die oft nach wenigen Zügen ausgetrunken ist und damit zu Abfall wird.

Mit Mehrweg-Flaschen, die in der Re­gion abgefüllt wurden, sind Sie aus Umweltsicht immer auf der sicheren Seite. Egal ob Kunststoff- oder Glasfla­sche, gegenüber Einwegdosen und -flaschen haben diese Verpackungen deutliche Vorteile. Sie verbrauchen auf ihrem Lebensweg weni­ger Rohstoffe und Energie und tragen weniger zum Treibhauseffekt bei. Je kürzer die Transportentfernung ist, desto besser ist die Bilanz für die Mehrwegfla­sche.

Einweg-Glasflaschen und Einwegdosen sind die ökologischen Schlusslichter. Von allen Getränkeverpackungen belasten sie das Klima am meisten, verbrauchen mehr Energie und verursachen mehr Abfall. Die Einwegverpackungen haben dazu beigetragen, dass die Mehrweganteile bei den Getränkeverpackungen – insbesondere für Erfrischungsgetränke und Mineralwasser – stark gesunken sind.

Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig ge­kennzeichnet sein. Folgende Hinweise sind auf Einwegpfand-Verpackungen zu finden: Ein­wegpfand 0,25 Euro, Pfandfla­sche, PET-CYCLE oder das Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG). Die meisten Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode).

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass der Handel im Geschäft mit deutlich sicht- und lesbaren Informationsschildern darauf hinweisen muss, ob es sich um EINWEG- oder MEHRWEG-Getränkeverpackungen handelt.

Seit dem 1. Januar 2022 werden weitere Getränke in Einwegdosen oder Einwegkunststoffflaschen bepfandet. So zum Beispiel Sekt und Wein oder Fruchtsäfte und Gemüsesäfte.

Weiterhin nicht bepfandet sind diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einwegflaschen.

Pfandfrei sind auch immer Getränkekartons oder Schlauchbeutel, weil sie wie die Mehrweg-Verpackungen als ökologisch vorteilhaft angesehen werden. Alle nicht bepfandeten Verpackungen gehören in die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack (oder Wertstofftonne, wenn diese in Ihrer Kommune angeboten wird) oder in den Glascontainer.

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